Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

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Stottertherapie Bonn

Kostenregelung

Die Kosten der Behandlung werden (in der Regel) von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Der Antrag auf Kostenübernahme erfolgt durch uns.


Therapieteilnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden bzw. arbeitslos sind, bekommen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Dies beinhaltet auch alle im gesetzlichen Rahmen festgelegten Fortzahlungen von Lohn / Gehalt und Sozialbeiträgen.

Galileo-Filmbeitrag über die Bonner Stottertherapie


 

Hörbeispiele:

 

 

 

Informationen: